Wenn du in dieser Phase bist, wurde eine psychische Erkrankung diagnostiziert (#1), du hast dich entschieden, auf ein festgelegtes Therapieziel hinzuarbeiten und bist motiviert, in deinem Alltag neue Verhaltenseisen zu trainieren (#2), du hast einen Antrag auf Psychotherapie gestellt (#3) und du hast einen Brief von deiner Krankenkasse darüber erhalten, dass die Therapie bewilligt wurde.
Wenn deine Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt, dann immer nur für ein bestimmtes "Kontingent" an Terminen. Auf deinem Brief von der Krankenkasse kann bei einem Antrag auf Kurzzeittherapie 1 (KZT 1) beispielsweise stehen, dass 12 Termine von deiner Krankenkasse bezahlt werden plus 3 Termine für deine Bezugspersonen (wie Eltern, Lehrer*innen oder Erzieher*innen).
Wenn die KZT 1 zielführend verläuft, aber weitere Termine nötig sind, kannst du später einen Antrag auf Kurzzeittherapie 2 (KZT 2) stellen bei deiner Krankenkasse. Bei einer Bewilligung deines Antrages besteht die KZT2 wieder aus 12 plus 3 Terminen.
Bei einer Kognitiven Verhaltenstherapie leiten Psychotherapeut*innen die Patient*innen an, selbst die Probleme in den Griff zu bekommen. Es gilt daher nicht "viel hilft viel" in Bezug auf die Anzahl der Therapie-Termine. Denn wenn sich innerhalb der Kurzzeittherapie keine Schritte in Richtung der Therapieziele ergeben, wird sich das wahrscheinlich auch nicht in einer Langzeittherapie ändern. Die meisten Therapie-Manuale der KVT sind zudem für eine Kurzzeittherapie ausgelegt.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es in Deutschland ein Problem gibt mit "unnötig langen Therapiedauern" (Gesundheitsausschuss Deutscher Bundestag Drucksache 19/13585). Meiner Meinung nach, kann eine Therapie sowohl zu kurz, als auch zu lang sein. Es gibt Behandlungen wie die Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT) für Patient*innen mit Borderline-Persönlichkeitsstörung, bei denen eine Langzeittherapie (LZT) sicherlich sinnvoll ist. Wenn eine KZT in eine LZT umgewandelt werden soll, musst du spätestens in der 20. Sitzung einen Antrag auf LZT stellen. Für einen LZT-Antrag ist zusätzlich ein Bericht an einen Gutachter notwendig, der im Auftrag deiner Krankenkasse überprüft, ob bei dir eine LZT sinnvoll und notwendig ist.
Bei Kindern ist es für eine erfolgreiche Psychotherapie absolut notwendig, die Bezugspersonen einzubeziehen, also die Eltern, Lehrer*innen und Erzieher*innen des Kindes. Psychotherapietermine mit einem Kind alleine sind nicht zielführend. Die meisten psychischen und Verhaltensstörungen im Kindesalter sind Interaktionsstörungen. Dazu gehören z.B. die angstmotivierte Schulverweigerung oder Sozialverhaltensstörungen, die in der Familie auftreten (Schmidt, M.H. in: F. Petermann: Lehrbuch der Klinischen Kinderpsychologie). Der Ansatzpunkt der Therapie muss in einem solchen Fall sein, die problematische alltägliche Interaktion zwischen Eltern / Lehrer*innen / Erzieher*innen mit dem Kind zu verbessern.
Der Vorstand der Berufsverbände (DGKJP, BAG KJPP, BKJPP) betont, dass dieser Grundsatz nicht nur für die ambulante Psychotherapie gilt:
"So wie in vielen Leitlinien Eltern- bzw. Bezugspersonen-zentrierte Maßnahmen zum Teil sogar als Mittel der ersten Wahl benannt werden, so bedarf es auch im Rahmen der stationären und teilstationären kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung des engen Einbezugs von Eltern und Bezugspersonen. Eine reine Behandlung des Kindes oder Jugendlichen allein ist in den wenigsten Fällen zielführend und wird wenig Aussicht auf Erfolg haben, insbesondere bei der Transmission in die Lebensumwelt des Kindes / Jugendlichen. So ist regelhaft auch der Einbezug der Schule im Rahmen der Behandlung notwendig, wie auch Elterngespräche, Eltern-Kind-Interaktionsbehandlungen etc."
Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist der Einbezug von Bezugspersonen in eine Psychotherapie meistens weniger entscheidend als bei Kindern.
Eine kognitive Verhaltenstherapie beinhaltet für jede psychische Erkrankung spezifische Inhalte und Methoden. Es gibt aber auch allgemeine Bausteine, die bei jeder KVT durchgeführt werden:
In den letzten Jahren wurden für die meisten psychischen Störungen spezifische Therapieprogramme entwickelt (z.B. für die Soziale Phobie). Ein solches ausgearbeitetes Programm nennt man Therapiemanual (von lat. "manus" = Hand; hier im Sinne von Handbuch). Der Vorteil von Therapiemanualen ist, dass die beschriebene standardisierte Behandlung durch die Therapieforschung überprüfbar ist. So kann durch (natur)wissenschaftliche Forschungsmethoden untersucht werden, ob eine Behandlung tatsächlich wirksam ist.
Wenn man sich für die Nutzung eines Therapiemanuals entscheidet, verläuft die Therapie weniger individuell (Therapeut: "Worüber möchtest du heute sprechen?"), da der Ablauf der Termine im Vorhinein fest steht (Therapeut: "Heute besprechen wir die Ursachen einer Sozialen Phobie"). Wenn du möchtest, kannst du dir einen Überblick verschaffen über die Therapiemanuale: