Therapiekosten
Meine Therapiepraxis hat eine Kassenzulassung. Wenn du bei einer gesetzliche Krankenkasse versichert bist (Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK, AOK, BKK VBU usw.) bezahlt deine Krankenkasse die Kosten für die Termine, falls diese Voraussetzungen erfüllt sind:
Wenn du deine Gesundheitskarte nicht beim Termin dabei hast, musst du die Kosten für den Termin selbst bezahlen. Du bekommst dann eine Rechnung von mir. Die Höhe der Kosten sind gesetzlich geregelt in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten: Ein 50-minütiger Verhaltenstherapie-Termin kostet (Stand Juni 2024) nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten im Regelfall (Steigerungsfaktor 2,3) 100,55€
Wenn du einen Therapie-Termin vereinbart hast, musst du ihn einhalten - oder mindestens 24 Stunden vor dem Termin absagen. Ansonsten erhälst du eine Rechnung über das Ausfall-Honorar in Höhe von 75,00€.
Wenn du bei einer privaten Krankenversicherung versichert bist, erhältst du eine Rechnung von mir über die Therapiekosten. Die Höhe der Kosten sind gesetzlich geregelt in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten: Ein 50-minütiger Termin kostet grundsätzlich 100,55€. Bitte erfrage im Vorhinein, ob im individuellen Vertrag zwischen dir und deiner privaten Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden (vergleiche derprivatpatient.de).
In der Regel zahlen private Krankenversicherungen zunächst einmal die Kosten für das Erstgespräch bzw. die ersten Termine (fünf probatorische Sitzungen) ohne Antrag.
Wenn es danach weiter gehen soll: Eine Psychotherapie musst du vor Beginn in der Regel bei deiner privaten Krankenversicherung beantragen. Dafür sind bestimmte Formulare notwendig, die du anfordern musst. Zusätzlich müssen Psychotherapeut*innen ein Gutachten schreiben über die Notwendigkeit der Psychotherapie.
Wenn du durch die Beihilfe versichert bist, erhältst du eine Rechnung von mir über die Therapiekosten. Die Kosten sind festgelegt durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. In einigen Bundesländern wie Brandenburg wird die Bundesbeihilfeverordnung übernommen: Informationsblatt über die Beihilfefähigkeit ambulanter psychotherapeutischer Leistungen. Für eine Kurzzeittherapie ist ein verkürzter Antrag auf Beihilfefähigkeit für Psychotherapie (ohne Gutachten) erforderlich.
Die Bundesbeihilfeverordnung enthält diese Regelungen zur Psychotherapie (§18a Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 6): Aufwendungen für Kurzzeittherapien sind ohne Genehmigung durch die Festsetzungsstelle bis zu 24 Sitzungen als Einzel- oder Gruppenbehandlung beihilfefähig. Bei einer Langzeittherapie gilt:
1. Die Psychotherapie muss vor Beginn vom Versicherten beantragt werden bei der Beihilfe. Dafür sind bestimmte Formulare notwendig, die du anfordern musst.
2. Zusätzlich müssen Psychotherapeut*innen ein Gutachten schreiben über die Notwendigkeit der Psychotherapie.
Diese Beihilfe-Stellen gibt es unter anderem:
Auch hier werden die Therapiekosten berechnet nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).