Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie ermöglicht es, Psychotherapeut*innen eine psychiatrische häusliche Krankenpflege zu verordnen.
Es besteht "eine ähnliche Problematik wie bei der Soziotherapie: In einer ganzen Reihe von Versorgungsgebieten gibt es keine Anbieter für die häusliche psychiatrische Pflege", berichtet die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV).
Manche meiner Patient*innen hatten einen Anspruch auf Soziotherapie - nachdem ich viele Stunden recherchiert habe bei Krankenkassen, Berufsverbänden usw., musste ich aber aufgeben: Es gibt niemanden, der im Umkreis um meine Praxis Soziotherapie durchgeführt hat.
Es gibt manche Parallelen und Überschneidungen von Soziotherapie und häuslicher psychiatrischer Krankenpflege (Rühl 2021). Unterschiede sind:
Die Patient*innen-Gruppen, für die eine häusliche psychiatrische Krankenpflege verordnet werden können, sind in der Anlage der Richtlinie definiert (Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege: Nr. 27a). Vereinfacht gesagt, sind das:
Dabei gilt ein Orientierungswert im Rahmen der Global Assessment of Functioning (GAF)-Skala von 40 (höchstens ≤ 50).
Nur in begründeten Einzelfällen kann auch bei anderen psychischen Störungen mit Behandlungsbedürftigkeit eine psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnet werden:
Ziele der häuslicher Krankenpflege sind das Vermeiden eines Krankenhausaufenthalts, das Ermöglichen ambulanter ärztlicher Behandlung und die Sicherstellung der Versorgung bei schwerer Krankheit.
Das Ziel der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, ist im Besonderen, dazu beizutragen, dass Patient*innen soweit stabilisiert werden, dass sie ihr Leben im Alltag im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbständig bewältigen und koordinieren können und Therapiemaßnahmen in Anspruch nehmen können (§4 Abs. 2 Häusliche Krankenpflege-Verordnung).
Relevante Bezugspersonen von Patient*innen werden einbezogen und angeleitet im Umgang mit der Erkrankung, soweit notwendig und erwünscht.
Die Verordnung erfolgt einerseits auf Muster 12, berichtet die KBV. Psychotherapeut*innen müssen...
Die zweite Seite von Muster 12 ist der Antrag von Patient*innen.
Andererseits ist der von Psychotherapeut*innen erstellte Behandlungsplan Bestandteil der Verordnung. Der Behandlungsplan umfasst:
Der Krankenkasse ist der Behandlungsplan vorzulegen (§4 Absatz 7 Häusliche Krankenpflege-Verordnung).