Termine können auch per Videosprechstunde stattfinden mit Patient*innen, die in Eisenhüttenstadt und der näheren Umgebung wohnen. Zumindest sollten Termine wie Erstgespräche mit neuen Patient*innen vor Ort in der Praxis stattfinden. Wenn die Eingangsdiagnostik, die Klärung der Therapie-Indikation und die Aufklärung von Patient*innen durchgeführt wurde in einer Psychotherapeutischen Sprechstunde und einem Probatorik-Termin, können Termine per Video genauso geeignet sein, wie Termine in der Praxis.
Bei einem Termin per Video gelten dieselben Regeln wie bei jedem Termin in der Psychotherapiepraxis: Die Termine müssen ungestört und vertraulich ablaufen. Sorge dafür, dass du in einem ruhigen Raum bist. Das Gespräch darf darf nicht aufgenommen werden. Falls irgendjemand außer dir im selben Raum sein sollte, bist du verpflichtet, das am Anfang des Termins zu sagen.
Am besten sagst du deinen Mitmenschen zu Hause Bescheid, dass du während des Termins nicht gestört werden darfst: Bitte-nicht-stören-Schild (die Vorlage stammt von meiner Kollegin Melanie Gräßer).
"Die Videobehandlung ist sehr gut geeignet, den Kontakt zu den Patienten auch unter den Bedingungen des Lockdowns, einer Quarantäne, einer Erkrankung oder wegen der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe aufrechtzuerhalten" (Dipl.-Psych. H. Uhl, Vorsitzender Beratender Fachausschuss für Psychotherapie der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg).
Die Technik der Videosprechstunde kann auch zu Fallbesprechungen genutzt werden, zum Beispiel mit anderen Ärzt*innen, zum Konsil, mit Kliniken oder dem Jugendamt. Letzteres sieht das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ausdrücklich vor.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV bietet Informationen zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Psychotherapie in der aktuellen Fassung. Dazu gehören insbesondere die Psychotherapie-Vereinbarung und die Psychotherapie-Richtlinie.
Regelungen zur Psychotherapie in Videositzungen (§21 Psychotherapie-Vereinbarung): Die Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung erfordern grundsätzlich den unmittelbaren persönlichen Kontakt vor Ort in der Therapiepraxis. Deswegen findet zumindest die erste 50-minütige Psychotherapeutische Sprechstunde und die erste 50-minütige probatorische Sitzung grundsätzlich in der Praxis statt und nicht per Video. Diese Regelung ist nicht zwingend. Von ihr kann in begründeten Fällen abgewichen werden, insbesondere wenn dies Patient*innen wünschen oder es medizinisch erforderlich ist.
Praxis-Info der Bundespsychotherapeutenkammer
Kassenärztliche Bundesvereinigung: Gerade bei langen Anfahrtswegen können telemedizinische Leistungen eine sinnvolle Hilfe sein.
Neue Qualitätsstandards für die Videosprechstunde: KBV-Praxisnachrichten zur Vereinbarung über die Anforderungen für die Sicherung der Versorgungsqualität von telemedizinischen Leistungen (Anlage 31c BMV-Ä)
Berufsordnung
der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (§5 Absatz Absatz 6): Psychotherapeuten dürfen elektronische Kommunikationsmedien nur in begründeten Ausnahmefällen und unter Beachtung besonderer
Sorgfaltspflichten durchführen.
Dazu erklärt die Kammer am 16.03.2020: Der "begründete Ausnahmefall" liegt sicherlich wegen der aktuellen Ereignisse (COVID-19-Pandemie) vor. Kommentierung der Musterberufsordnung nach
Martin H. Stellpflug und Inge Berns, 3. Auflage, Randnummer 150: "Begründete Ausnahmefälle" können sich vor allem aus den spezifischen Versorgungsbedürfnissen der Patienten oder aus dem Fehlen
von anderen Versorgungsangeboten und Behandlungsangeboten ergeben. Auch die Fortsetzung eines Behandlungsprozesses über elektronische Kommunikationsmedien, wenn der Patient längerfristig nicht
persönlich in der Praxis erscheinen kann, etwa wegen eines Auslandsaufenthalts oder nach einem Umzug zur Beendigung des gemeinsamen Arbeitens und zur Sicherung des Behandlungserfolgs, ist
denkbar".
Musterberufsordnung (§5 Absatz 5): Behandlungen über Kommunikationsmedien sind unter besonderer Beachtung der Vorschriften der Berufsordnung, insbesondere der Sorgfaltspflichten, zulässig.
Der Verband der privaten Krankenversicherung teilt mit, dass die tariflichen Bestimmungen der meisten PKV-Verträge keinerlei Einschränkungen bei der Behandlung privat Versicherter via Videosprechstunde vorsehen. www.pkv.de
"Die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen eröffnet neue Möglichkeiten, die Qualität und Zugänglichkeit der medizinischen Versorgung zu verbessern. Insbesondere Videosprechstunden können hierbei einen wichtigen Beitrag leisten" (Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband am 1. März 2025).